Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes an über
10.000 Personen haben ernstzunehmende Hinweise auf Krankheitsverursachung durch Lärm (von
Straßenverkehr bzw. Tieffliegern) ergeben. Die vollständige Auswertung der Daten wird
zum Ende dieses Jahres erwartet - wir werden dann erneut berichten.
Schon jetzt läßt sich feststellen, daß Lärm ungünstig auf das vegetative
Nervensystem wirkt - und dies nachts, im Schlaf noch stärker als tagsüber: Lärm
provoziert die Ausschüttung von Streßhormonen im Organismus, damit werden vor allem
Herz-Kreislauferkrankungen "gefördert".
Stoffwechsel- und Organfunktionen werden dadurch krankhaft verändert. Sogar die Zahl
der Blutplättchen wird ungünstig verändert. Zudem wird die Zeit des lebenswichtigen
Tiefschlafs durch Lärm verkürzt: der Schlaf verliert an Erholungswert.
Die genannten Zusammenhänge scheinen dem gesunden Menschenverstand
selbstverständlich. Jedoch muß in unserer Zeit erst einmal alles wissenschaftlich
gemessen werden, um glaubhaft zu sein.
Immerhin lassen sich mit diesen Messungen Grenzwerte des Schädigungsbeginns festlegen:
anscheinend treten unter einer Lärmschwelle von 50 dB (Dezibel: Meßzahl für
Lautstärkewahrnehmung) keine erheblichen bzw. kurzfristig erkennbaren
Gesundheitsbeeinträchtigungen auf.
Dagegen sind schon kurze Lärmattacken ab 55 dB deutlich schädigend. Derartige
Lärmspitzen treten bereits hinter geschlossenen Fenstern auf, wenn ein LKW oder ein
Motorrad in 40 Metern (!) Entfernung vorüberfährt.
Nach der fundierten Einschätzung des Bundesgesundheitsamtes liegt die
gesundheitsschädigende Auswirkung des Verkehrslärms in der gleichen Größenordnung wie
das Passivrauchen. Gegen das (Passiv-) Rauchen haben sich zumindest im öffentlichen
Bereich schon beachtliche Initiativen etabliert.
Die Konsequenz hinsichtlich des Verkehrslärms muß mindestens sein: Nachtfahrverbot
für LKWs und Motorräder in Wohngebieten.
Hier ist der Gesetzgeber in der Verantwortung (die manchen Fahrern anscheinend fehlt).
Übrigens sollen nach einer EG-Verordnung ab 1996 nur noch solche LKWs neu zugelassen
werden dürfen, deren Lärm-Emission nicht größer ist als bei normalen PKWs von heute.