Herzinfarkte durch Verkehrslärm? - Jetzt amtlich: Verkehrslärm ist mindestens so gesundheitsschädigend wie Passivrauchen

Dr. med. Klaus Mohr


Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes an über 10.000 Personen haben ernstzunehmende Hinweise auf Krankheitsverursachung durch Lärm (von Straßenverkehr bzw. Tieffliegern) ergeben. Die vollständige Auswertung der Daten wird zum Ende dieses Jahres erwartet - wir werden dann erneut berichten.

Schon jetzt läßt sich feststellen, daß Lärm ungünstig auf das vegetative Nervensystem wirkt - und dies nachts, im Schlaf noch stärker als tagsüber: Lärm provoziert die Ausschüttung von Streßhormonen im Organismus, damit werden vor allem Herz-Kreislauferkrankungen "gefördert".

Stoffwechsel- und Organfunktionen werden dadurch krankhaft verändert. Sogar die Zahl der Blutplättchen wird ungünstig verändert. Zudem wird die Zeit des lebenswichtigen Tiefschlafs durch Lärm verkürzt: der Schlaf verliert an Erholungswert.

Die genannten Zusammenhänge scheinen dem gesunden Menschenverstand selbstverständlich. Jedoch muß in unserer Zeit erst einmal alles wissenschaftlich gemessen werden, um glaubhaft zu sein.

Immerhin lassen sich mit diesen Messungen Grenzwerte des Schädigungsbeginns festlegen: anscheinend treten unter einer Lärmschwelle von 50 dB (Dezibel: Meßzahl für Lautstärkewahrnehmung) keine erheblichen bzw. kurzfristig erkennbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen auf.

Dagegen sind schon kurze Lärmattacken ab 55 dB deutlich schädigend. Derartige Lärmspitzen treten bereits hinter geschlossenen Fenstern auf, wenn ein LKW oder ein Motorrad in 40 Metern (!) Entfernung vorüberfährt.

Nach der fundierten Einschätzung des Bundesgesundheitsamtes liegt die gesundheitsschädigende Auswirkung des Verkehrslärms in der gleichen Größenordnung wie das Passivrauchen. Gegen das (Passiv-) Rauchen haben sich zumindest im öffentlichen Bereich schon beachtliche Initiativen etabliert.

Die Konsequenz hinsichtlich des Verkehrslärms muß mindestens sein: Nachtfahrverbot für LKWs und Motorräder in Wohngebieten.

Hier ist der Gesetzgeber in der Verantwortung (die manchen Fahrern anscheinend fehlt). Übrigens sollen nach einer EG-Verordnung ab 1996 nur noch solche LKWs neu zugelassen werden dürfen, deren Lärm-Emission nicht größer ist als bei normalen PKWs von heute.

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